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Transformation Des Nachhaltigkeitsbegriffs

Ratana Tra, CFA Senior Investment Director, Sustainable & Impact Investing
Transformation Des Nachhaltigkeitsbegriffs

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Institutional Money – 2026

Keine acht Jahre ist es her, dass das EU‑Sustainable‑Finance‑Paket verabschiedet wurde. Seither befindet sich das Thema Nachhaltigkeit im Wandel. Es gibt Investoren, die die Priorität des Themas etwas herunterstufen wollen und überlegen, wie sie das kommunizieren sollen. Womöglich gibt die SFDR 2.0 Gelegenheit dazu.

DER EUROPÄISCHE Nachhaltigkeits-begriff hat sich in den vergangenen acht Jahren stärker verändert als jede andere Investmentdoktrin. Was einst als moralisch motiviertes Ausschlussprinzip begann, ist heute ein geopolitisch geprägtes Risiko-konzept – und steht erneut vor einer regulatorischen Neudefinition. Gleichzeitig möchten zahlreiche institutionelle Investo-ren ihre ESG-Strategien reduzieren oder anpassen, scheitern jedoch an operativen, reputativen und regulatorischen Hürden.

Die 2010er: ESG als moralischer Kompass

Vor knapp zehn Jahren war ESG vor allem ein normatives Projekt. Skandinavische Pensionskassen wie AP2, AP3 und AP4 sowie niederländische Schwergewichte wie PFZW oder ABP setzten strenge Aus-schlusslisten um – fossile Energien, Tabak, kontroverse Waffen. Sie erfuhren für ihre nachhaltige Ausrichtung damals viel Aufmerksamkeit und Lob. Damals galt: Nachhaltigkeit ist ein Werturteil. So beto-nen niederländische Pensionskassen, dass sie Kapital bewusst in nachhaltige Bahnen lenken wollen – damals häufig mit dem Argument, dass Ausschlüsse der stärkste Hebel seien. Sander van Stijn, Leiter des Mandatsmanagements bei PGGM, dem Vermögensverwalter mehrerer niederländi-scher Pensionskassen, drückte es damals so aus: „Unser Ziel ist es, ein Anlageportfolio aufzubauen, das marktübliche Renditen erzielt, innerhalb eines akzeptablen Risikos bleibt und ein relativ hohes Maß an Nach-haltigkeit aufweist.“

Anfangs war die Datenlage dünn, die Ratings waren widersprüchlich und regu-latorische Leitplanken kaum vorhanden. ESG war ein Ideal – aber kein präzises Instrument. Jasper Radü, Senior-PR-Bera-ter und Mitglied der Geschäftsleitung bei der Kommunikationsberatung PB3C, erin-nert sich: „In der Niedrigzinsphase wurde ESG in der Kommunikation vor allem aus einer ethischen Perspektive betrachtet. Das vorherrschende Narrativ war: Geld verdienen und etwas Gutes tun. Einge-spartes CO2 und ESG-Ratings wurden neben klassischen Finanzkennzahlen kommuniziert, um veränderten Anlegerpräferenzen gerecht zu werden.“ Ihm fällt ein weiteres Phänomen auf: „Zusätzlich wurden strukturelle Überrenditen ange-nommen und kommuniziert, die sich so aber nicht immer bewahrheitet haben.“ Marlene Waske, Senior Ethics Analyst bei Arete Ethik Invest, sieht hingegen Kosten, wenn man auf ESG verzichtet: „Ich finde es bedenklich, dass es immer noch Investoren gibt, die das Gefühl haben, dass es nichts kostet, auf Ethik und Nachhaltigkeit in der Anlage zu verzichten. Die Frage ‚Stehen da am Ende des Jahres 4, 5 oder 10 Prozent auf dem Depotauszug?‘ verzerrt die Pers-pektive. Wir sollten vielmehr fragen: Wie viel Prozent muss mir mein Depot dieses Jahr bieten, damit ich auf ein Jahr Lebens-zeit ‚später‘ verzichte?“

Die 2020er: ESG wird politisch und pragmatisch

Mit der SFDR (2021) und der EU-Taxono-mie (2022) begann die Formalisierung. Nachhaltigkeit wurde messbar, prüfbar, reguliert. Doch gleichzeitig verschob sich der Begriff. Ein wichtiger Wendepunkt war die Energiekrise 2022. Gas und Kernkraft wurden als „taxonomiekonform“ eingestuft – ein politischer Kompromiss, der die ESG-Logik fundamental veränderte. Plötzlich war Kernenergie nicht mehr tabu, sondern Teil der Lösung auf dem Weg zur Zero-Emission von CO2.

Parallel verschob sich der Fokus: ESG wurde zunehmend als Risikosteuerungsinstrument verstanden – weniger als moralisches Urteil. Man hatte verstanden, dass moralische Vor-stellungen facettenreich sind. Insbesondere Versicherer fokussierten sich lieber darauf, Lieferketten, Governance und Klimarisiken zu bewerten, als ideologisch unterwegs zu sein. Dazu Norbert Rollinger auf der GDV-Pressekonferenz 2023: „Für Versicherer ist Nachhaltigkeit ein zentraler Bestandteil des Risikomanagements.“ Er ist CEO der R+V Versicherung und GDV-Präsident.

Für Ratana Tra, Senior Investment Director für Sustainable & Impact Investing bei Cam-bridge Associates, ist klar: „Nachhaltiges Investieren dient der Risikosteuerung. Kein Investor möchte auf Anlagen sitzen, die nicht zukunftsfähig sind. Es gilt, Stranded Assets in den Portfolios zu verhindern.“ Er sieht dabei einen deutlichen Unterschied zwischen liquiden und illiquiden Märkten. „Wenn man als Kunde mit der Ausweitung des Nachhaltigkeitsbegriffs nicht einverstan-den ist, wird es bei Privatmarktanlagen deutlich schwieriger, die entsprechenden Investments zu verkaufen als in einem liquiden Portfolio. Außerdem sind Private-Markets-Anlagen im Regelfall langfristiger ausgerichtet. Daher müssen sich Privatmarkt-anleger im Vorfeld mehr Gedanken über die Gefahr von Stranded Assets machen als bei börsennotierten Werten.“

Ökonomische Interessen

Den durch den Russland-Ukraine-Krieg ver-ursachten Verwerfungen am Energiemarkt folgte eine Fokussierung des Nachhaltig-keitsbegriffs auf ökonomische Interessen. „Entsprechend wurden ESG-Maßnahmen stärker wirtschaftlich geframt. ESG kann etwa die Resilienz durch autarke Energie-versorgung, die Wettbewerbsfähigkeit durch diverse Teams oder die Attraktivität als Arbeitgeber durch ein Mission State-ment steigern. Die reine Ethik ist in den Hintergrund gerückt“, stellt Radü fest. Im Vordergrund sieht er nun strategische und wirtschaftliche Überlegungen, wie sich ESG positiv auf das eigene Geschäftsmodell auswirkt und dieses zukunftsfähig macht. „Darin liegt eine große Chance, weil Nachhaltigkeit so als strategisches Steue-rungsinstrument greifbar wird und aus der esoterischen Ecke herauskommt, in der es mitunter steckte“, meint Radü.

Ratana Tra sieht bei Investoren mehr Stabili-tät als bei Regulatoren: „Es scheint so zu sein, dass auf regulatorischer Seite der Nachhaltig-keitsbegriff flexibel gehandhabt wird, um die Kapitalströme in die jeweils gewünschte Richtung zu lenken. Glücklicherweise ist bei den Investoren die Sicht auf das Thema oft langfristiger und stabiler. Viele sind weniger beeinflusst von kurzfristigen Überlegungen als die Regulatoren, die auch politische Strö-mungen berücksichtigen müssen.“ Er hat viel mit Stiftungen und Family Offices zu tun, die oft sehr langfristige Interpretationen haben. So gibt es Investoren, die eigene wertebasierte Mindeststandards festlegen, die unabhängig von der Regulatorik sind: „Als kirchlich geprägter Investor beziehungsweise als Institut mit klaren Leitlinien können wir uns nicht allein an der Regulatorik orientieren. Atomenergie, fossile Übergangs-technologien oder Rüstung bleiben für uns hochsensibel und vielfach ausgeschlossen oder nur unter sehr engen Bedingungen denkbar“, sagt Bernhard Graeber, Geschäfts-führer und Leiter Real Assets bei EB-SIM, dem Asset Manager der Evangelischen Bank.

Korrektur: Omnibus-Regulierung und SFDR 2.0

Trotz solcher Beispiele zeigte sich bei Anwen-dung der Regulierung 1.0 nach und nach, dass die SFDR in der Praxis überkomplex war. Auf einer Paneldiskussion 2024 erklärte Tilman Lüder: „Wir haben deutlich erfah-ren, dass die SFDR in der Praxis zu komplex geworden ist und dass Anpassungen erfor-derlich sind.“ Lüder ist Bereichsleiter für Wertpapiermärkte in der EU-Kommission. Entsprechend begann die EU 2024/25, die ESG-Regulatorik zu korrigieren. Es geht weiter in Richtung einer Vereinheitlichung, beinhaltet aber auch eine Entschärfung: weniger PAI-Indikatoren, klare Definitio-nen, vereinheitlichte Templates. Die geplante SFDR-Reform (SFDR 2.0) geht noch weiter: Artikel 8 und 9 könnten verschwinden und ersetzt werden durch die drei Begriffe „Sus-tainable“, „Transition“, „ESG Improver“. Wir stehen also vor der dritten ESG-Welle, in der die Labels neu sortiert und Strategien neu kalibriert werden müssen. Mark McCombe, Chief Client Officer von BlackRock, sagte 2023 in einem Interview: „Wir treten in eine neue Phase des nachhaltigen Investierens ein, in der sich Rahmenbedingungen und Klas-sifizierungen weiterentwickeln werden und Anleger ihre Strategien entsprechend anpas-sen müssen.“

Die häufigen Anpassungen sind für Inves-toren herausfordernd: „Wir haben immer argumentiert, dass man eine Klassifizierung nach Artikel 8 oder 9 der SFDR nicht als Abkürzung nehmen kann, wenn man als Anleger seiner selbst definierten Anlagepoli-tik treu bleiben möchte. Man muss hinter den Vorhang schauen. Wie wird die Strate-gie im Portfolio tatsächlich umgesetzt? Das gilt mit den Ausweitungen der Nachhal-tigkeitsbegriffe und den Änderungen, die die SFDR 2.0 bringt, umso mehr“, meint Ratana Tra. Wer die Kapazitäten im eige-nen Haus nicht habe, könne sich für die Due Diligence externe Expertise besorgen. Heute lautet die Argumentation oft, dass man sich mehr an der praktischen Umsetzung als an ideell geprägten Zie-len orientieren sollte. Ein Beispiel ist die Tatsache, dass der immer weitere Ausbau von Wind und Photovoltaik allein den Energiebedarf nicht decken kann. Dies gilt insbesondere angesichts des hohen Strombedarfs von KI. Um eine konstan-te Stromversorgung zu gewährleisten, sind intelligente Netze, Stromspeicher, aber eben auch flexible konventionelle Energieträger notwendig. Aktuell kann nämlich auf konventionelle Energiequel-len (noch) nicht verzichtet werden, um etwa bei Dunkelflaute die Energieversorgung sicherzustellen. Resilienz und praktische Zuverlässigkeit haben sich vor ethisch auf-geladene Versprechen geschoben.

Ausstieg möglich?

Nach der anfänglichen Euphorie flachte auch das Interesse der Investoren an nach haltigen Produkten ab. So schreibt der BVI: „Der Markt für Fonds mit Nachhaltigkeits-merkmalen hat sich im zweiten Halbjahr 2025 weitgehend seitwärts bewegt.“ Immer-hin verwalten BVI-Fonds gemäß Artikel 8 beziehungsweise 9 der SFDR per Ende Dezember insgesamt rund 1.250 Milliarden Euro. „Nach umfangreichen nachträglichen Meldungen zu Umklassifizierungen im ers-ten Halbjahr 2025 stieg das Volumen der Spezialfonds mit Nachhaltigkeitsmerkma-len nur noch um weitere 2,8 Prozent auf 480 Milliarden Euro“, teilt der BVI mit, wobei sich ein großer Teil des Zuwachses durch die positive Entwicklung an den Kapitalmärkten und nicht durch Zuflüsse erklärt. Gebremste Euphorie also.

Es ist auch zu beobachten, dass einige Investoren aus ESG wieder aussteigen möchten. Ein Beweggrund dafür dürfte der Perfor-mancedruck sein. 2022/23 schnitten viele ESG-Strategien schlechter ab, weil Energie und Rüstungswerte ausgeschlossen waren. Der niederländische Pensionsfonds PFZW reduzierte 2023 seine Ausschlüsse mit der Begründung: „Wir müssen die Balance zwischen Nachhaltigkeit und Rendite neu finden.“

Ein weiterer Grund sind Risiken, die man lange nicht auf dem Schirm hatte: Green-washing-Risiken. ESMA und nationale Aufseher prüfen Nachhaltigkeitsaussagen heute aggressiver als in den Anfängen der Nachhaltigkeitsbewegung. Insofern kann ein ESG-Label heute ein Reputations- und Haftungsrisiko darstellen. Peter Harrison, Group CEO von Schroders, formulierte es 2023 in einem Interview so: „Die Kontrolle nachhaltiger Produkte ist mittlerweile so streng, dass jeder Fehler bei der Offenle-gung erhebliche Folgen haben kann.“

Nicht zuletzt schafft die SFDR-Reform regulatorische Unsicherheiten, weil zentra-le Elemente des neuen Systems noch nicht endgültig definiert sind. Das betrifft sowohl Produktkategorien als auch Reporting-Pflichten und Übergangsfristen. Es geht um die neuen Kategorien „Sustainable“, „Transition“ und „Impact“. Hier sind die Definitionen noch nicht fertig, die Schwel-lenwerte noch unklar und die Interaktion mit der Taxonomie nicht eindeutig. Für Asset Manager bedeutet das: Sie wissen nicht, wie sie bestehende Artikel-6/8/9-Fonds künftig klassifizieren müssen.

Auch wenn der Nachhaltigkeitsbegriff offenbar ein Moving Target ist, wünscht sich Tra: „Fonds, die sich ein Nachhal-tigkeitskonzept gegeben haben, sollten ihre gesteckten Ziele dauerhaft erfüllen.

Wenn es einen Strategie-Drift gibt, stellt sich die Frage: Passt dieser Fonds mit seiner neuen Strategie noch zur Zielsetzung des Kunden? Falls nicht, sollte er konsequent ausgetauscht werden.“

Geopolitische Realität

Auch die geopolitischen Umbrüche der letzten Jahre haben dazu geführt, dass Nachhaltigkeitskonzepte anders gesehen werden als zuvor. Viele Ausschlusslisten wirken plötzlich unzeitgemäß, wenn es um Rüstung, Energie oder kritische Rohstoffe geht. Angesichts der politischen Realität kam es 2023 zur Öffnung für Rüstungs-unternehmen in Artikel-8-Fonds.

Anja Mikus, Vorstandsvorsitzende und CIO des KENFO – Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung, erklärt im Interview (in diesem Heft): „Waffen sind für uns nicht nachhaltig, aber die geopoli-tische Lage hat sich stark verändert, und Verteidigungsfähigkeit wird als Notwendig-keit angesehen. Dafür sind umfangreiche Investitionen in Rüstung erforderlich. Das kann man als Staatsfonds nicht ignorieren. Deshalb können wir seit Mai dieses Jahres unter bestimmten Voraussetzungen in Rüs-tungsunternehmen aus Europa investieren.“ Waske sieht das anders: „Solange Kriege weit weg sind und die Wirtschaft läuft, ist ein Wertediskurs ein Luxus, den man sich gönnen kann. Kommt der Krieg vor die Haustür und steht eine größere wirtschaftli-che Umwälzung an, wird der Wertediskurs essenziell.“ Sie findet, dass die Themen Verteidigung und Rendite derzeit wie ein Brennglas wirken: „Will ich mit meinen Investments verantworten, dass Menschen getötet werden? Wohl kaum. Kann ich sicherstellen, dass das nicht passiert? Dass sich diese Waffen irgendwann buchstäblich und im übertragenen Sinne gegen mich selbst richten? Nein. Ein Dilemma. Wenn ich mich in meinen Investments aber nicht selbst klar dazu positioniere, dann wird es derjenige tun, der mein Geld für mich verwaltet – nur ohne dass ich selbst noch Einfluss darauf ausüben kann.“

Tra beobachtet, wie die Region und die jeweilige geopolitische Lage beim Narrativ für Nachhaltigkeitsthemen eine Rolle spielen: „Beispielsweise spielen in Europa Ressourcensicherheit, Energieautarkie und Sicherheit der Lieferketten eine größere Rolle. Diese Ausweitung liegt daran, dass wir in Europa eher ressourcenarm sind.“ Ein Produktbeispiel, das zu diesem Streben nach Resilienz und Unabhängigkeit passt, ist der Fonds UniThemen Europäische Autonomie, der im April 2026 aufgelegt wurde. Die Strategie investiert in Unter-nehmen, die die wirtschaftliche und technologische Souveränität Europas stär-ken. Nicht nachhaltig, aber nah am Thema.

Schwieriger Ausstieg

Trotz der an vielen Stellen geänderten Sicht-weise bleibt es ein schwieriges Unterfangen, in Sachen Nachhaltigkeit den Rückwärts-gang einzulegen. Zum einen, weil viele institutionelle Mandate langfristig ESG-gebunden sind und ein Ausstieg den Gremien schwer zu vermitteln wäre.

In der Öffentlichkeit könnte ein sichtbarer ESG-Rückzug als „Abkehr von Verantwor-tung“ interpretiert werden und wäre bei schlechter Kommunikation womöglich toxisch. Außerdem wurden inzwischenviele Investmentprozesse so tief in ESG-Daten und -Screening-Tools integriert, dass eine Entfernung operativ ein komplexes Unterfangen würde.

Änderung der Strategie

Trotz aller Schwierigkeiten beim Zurück-rudern gibt es konkrete Beispiele, wie Investoren ihre ESG-Strategien geändert haben – nicht nur still und leise, sondern auch öffentlich. Beispielsweise zog sich der niederländische ABP aus seinen strengen Klimazielen zurück. Während der Pen-sionsfonds 2021 noch den vollständigen Ausstieg aus fossilen Energien ankündigte, erfolgte 2023/24 die Korrektur: Fokus auf Transition und Engagement statt Divest-ment. ABP erklärte: „Ausschlüsse allein bringen die Welt nicht voran. Wir müssen Unternehmen beim Wandel begleiten.“ PFZW, einer der größten Pensionsfonds der Niederlande, reduzierte 2023 seine Ausschlusslisten, insbesondere bei Öl-und Gasunternehmen. Das Management begründet: „Wir haben gelernt, dass strikte Ausschlüsse nicht immer die beste Wir-kung erzielen.“ Der Versicherer KLP aus Norwegen lockerte 2024 seine Aus-schlüsse im Bereich Verteidigung und begründet: „Sicherheit ist ein Teil der Nachhaltigkeit. Das war früher nicht Teil des ESG-Diskurses.“

Graeber sieht hier auch Opportunismus der Regulatoren: „Es gibt eine gewisse Ten-denz zur Opportunität – im Sinne von: „Was politisch und ökonomisch gewollt ist, wird nachträglich als ‚nachhaltig‘ geframt.“ Ihm sind zwei Punkte wichtig: „ESG ist kein statisches Konzept: Klimakrise, Krieg, Lieferkettenprobleme – all das verändert die Diskussion. Dass Regulierung diese Dynamik widerspiegelt, ist legitim.“ Sei-ner Meinung nach liegt das Problem in der Kommunikation: „Wenn nahezu alles unter ‚Nachhaltigkeit‘ fällt, fehlt die Dif-ferenzierung. Hier sind aus unserer Sicht klare, mehrstufige Label wie in der über-arbeiteten SFDR (Transition, Sustainable und Basic) sinnvoller.“ Die Konsequenz für sein Haus: „Wir erfüllen die Regulatorik auf Grundlage unserer Nachhaltigkeitsstra-tegie, der wir treu bleiben. Diese Klarheit und Beständigkeit sind wichtig, um keine Glaubwürdigkeit zu verlieren – gerade gegenüber Kirchen, Stiftungen und ande-ren werteorientierten Anlegern.“

Ausstiege aus Bündnissen

Indes kam es bei einigen Nachhaltigkeits-bündnissen zum Mitgliederschwund. 2023/24 traten mehrere große Häuser aus der Net Zero Asset Managers Initiative (NZAM) aus: J.P. Morgan AM, State Street Global Advisors, Invesco und teilweise auch Schroders. Als Begründung lässt sich ver-nehmen: „Die Vorgaben sind politisch aufgeladen und operativ kaum umsetzbar.“ Auch die Net Zero Insurance Alliance (NZIA) verzeichnet Austritte. 2023 verlie-ßen fast alle großen Versicherer das Bündnis: Allianz, Munich Re, Swiss Re, Zurich, Axa. Die Begründung: „Kartell-rechtliche Risiken und politische Angriffe machen eine Mitgliedschaft unmöglich.“ Auch Banken reduzierten ihre Verpflichtun-gen und treten aus der Net Zero Banking Alliance (NZBA) aus. Ein britischer Banker sagt dazu: „Wir können keine Klimaziele versprechen, die regulatorisch oder geopoli-tisch nicht haltbar sind.“

Graeber sieht aber auch eine Tendenz zu einer Jetzt-erst-recht-Mentalität: „Unter pas-sioniert nachhaltigen InvestorInnen spüren wir vor dem Hintergrund des breiteren ESG-Backlash eine Jetzt-erst-recht-Mentalität. Der Fokus liegt ganz klar auf gemeinsa-men Initiativen, um über eine Koalition von Willigen etwas entgegenzusetzen. Dabei sind gemeinsame Engagements ein probates Mittel.“ Er verweist auf Investo-rengruppen, die weiterhin sehr strikte Ausschlusskriterien verfolgen, oft deutlich strenger als die SFDR-Mindestanforderun-gen: „Kirchen, kirchliche Einrichtungen und Orden beispielsweise orientieren sich am EKD-Leitfaden. Aber auch Stiftungen mit klaren Satzungszwecken und bestimmte Pensionskassen und Versorgungswerke haben für sich strenge Ausschlüsse defi-niert.“ Er ergänzt: „Viele Investoren schätzen Investitionsmöglichkeiten, die klar und nachvollziehbar einen Nachhaltigkeitsnut-zen bringen. Hierzu zählen beispielsweise Investitionen in Erneuerbare-Energien-Pro-jekte oder Wärmenetze mit regenerativen Energiequellen.“

Auch Waske sieht weiterhin Enthusiasmus für ethisches Investieren: „Investieren nach ethischen Maßstäben ist ja keine Erfin-dung des 21. Jahrhunderts. Kirchliche beziehungsweise religiöse Investoren sind ein bekanntes Beispiel. Arete Ethik Invest investiert seit 1995 für ihre Kunden aus-schließlich ethisch, und das wird auch so bleiben. Wir nutzen dabei nicht nur Aus-schlusskriterien.“ Sie erklärt das Vorgehen: „Jeder einzelne Titel in unseren Portfolios wird von einem wissenschaftlichen Ethik-Komitee diskutiert, und es ist das Komitee, das entscheidet, ob ein Titel ins Anlageuni-versum aufgenommen wird. Schließt ihn das Ethik-Komitee aus, darf nicht investiert werden. Das heißt aber nicht, dass wir Argumente, die für eine Aufnahme spre-chen, nicht geprüft haben. Es bedeutet, dass ein vernunftgeleitetes, wissenschaftliches Abwägen aller Argumente eine Aufnahme ins Universum nicht gestattet hat.“

Was institutionelle Investoren jetzt tun können

Trotz der Enthusiasten gibt es auch Investoren, die am liebsten den Rückwärtsgang einlegen würden, dies aber nicht öffentlich tun können. Für sie gibt es Strategiemög-lichkeiten, die dennoch denkbar sind:

  • ESG-Strategie entpolitisieren: klare Kriterien statt moralischer Debatten.
  • Flexibilität einbauen: Es werden neue SFDR-Labels kommen, die breiter aus-legbar
  • Engagement stärken: Stärkerer Fokus auf die aktive Einflussnahme anstatt auf starre Ausschlüsse. Womöglich ver-ändern starre Ausschlüsse weniger als begleitende
  • Definition einer Exitstrategie: Wer seine ESG-Ziele reduzieren möchte, braucht neben einer klaren Kommunikation auch abgestimmte Mandatsänderungen und eine konsistente Reporting-Logik.

Viele Profiteure

Dass es bei vielen Einrichtungen nicht zum Exit aus dem Nachhaltigkeitsstreben kommt, muss nicht ausschließlich morali-sche Beweggründe haben. Es liegt auf der Hand, dass es viele Profiteure der Nach-haltigkeitsbewegung gibt: Datenanbieter verkaufen neue Datensets, Asset Manager managen ESG-Fonds, Konferenzorganisa-toren bieten Events zum Thema an, Medien berichten darüber und verkaufen Anzeigen, Akademien bilden entsprechende Experten aus, und Consultants und Anwälte haben ein neues Themenfeld, das genügend Komplexität bietet. Nicht zu vergessen die vielen attraktiven Stellen, die bei den Unternehmen eingerichtet wurden. Wel-cher Nachhaltigkeitsbeauftragte würde schon gern das Thema Nachhaltigkeit in die Versenkung schicken? Angesichts dieser zahlreichen Profiteure stehen viele Kräfte gegen die Abschwächung des The-mas. Allenfalls mit einer Abwandlung lässt es sich leben, zumal diese das Potenzial hat, wieder weitere Arbeiten und Aufträge zu generieren.

Als Fazit bleibt: Der Nachhaltigkeitsbegriff hat sich in den letzten noch nicht einmal zehn Jahren fundamental verändert: von moralisch zu strategisch; von Ausschluss zu Transition; von Idealismus zu Risiko-management; von statisch zu geopolitisch. Und das Thema hat – neben dem Planeten – viele Profiteure.

 

 


Ratana Tra, CFA - Ratana Tra ist ein Senior Investment Director bei Cambridge Associates AG.

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